Historische Ereignisse im Zusammenhang

 

mit dem Massaker im Dorf Dory

 

Für die Vernichtung der Juden, der Kommunisten und „rassisch minderwertiger Elemente“ - so der SS-Jargon - waren schon vor Beginn des Krieges vom Reichssicherheitshauptamt vier Einsatzgruppen zusammengestellt worden, die jeweils aus einzelnen Sonderkommandos und Einsatzkommandos bestanden.

Die Gesamtstärke der Einheiten betrug zunächst ca. 3000 Mann, sie waren vorwiegend aus Mitgliedern der Geheimen Staatspolizei, der Ordnungspolizei, der Waffen-SS und aus ausländischer Hilfspolizei zusammengesetzt. Diese Einsatzgruppen waren den Heeresgruppen zugeordnet. Der Heeresgruppe Mitte, die ihr Hauptquartier in Minsk einnahm war die Einsatzgruppe B zugeordnet. Zu dieser Einsatzgruppe gehörte auch das Sonderbataillon Dirlewanger. 

"Das "SS-Sonderbataillon" des SS-Oberführers Oskar Dirlewanger setzte sich ursprünglich aus Wilddieben zusammen, wurde 1943 mit entlassenen Berufsverbrechern aufgefüllt und auf Regimentsstärke gebracht. (im Dezember 1943 3.000 Mann). Als "SS-Sonderkommando Dirlewanger" war die Einheit der Waffen-SS angegliedert und wurde vor allem zur Partisanenbekämpfung im Bereich des Höheren SS- und Polizeiführers Rußland-Mitte eingesetzt.

 

Bis Februar 1942 war Dirlewanger in Polen eingesetzt dort bildete er mit seiner Truppe u.a. das Wachpersonal eines jüdischen Arbeitslagers. Weil es Ermittlungen eines SS-Richters gegen ihn gab, wurde er nach Weißrußland versetzt.

(Quelle: Auerbach, Hellmut: Die Einheit Dirlewanger)

 

Vom 15.7. -5.8.1943 lief bei der Einsatzgruppe B das Unternehmen „Herrmann“ ab, in diesem Rahmen wurde dann auch am 23.7. das Dorf Dory überfallen.

(Quelle: Hesse, Erich: Der sowjetische Partisanenkrieg 1941 -1944 im Spiegel deutscher Kampfanweisungen und Befehle. In: Studien und Dokumente zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges Bd. 9, Seite 282 )

 

Das Dorf wurde umstellt, man trieb die Frauen und Kinder in die kleine Holzkirche und zündete diese an, mit ihr verbrannten 257 Menschen.

(Quelle: Zeitzeugenberichte von Rudowitsch Iwan Petrowitsch, Kulik Jusefa Ignatjewna und Matjew Rudowitsch im Anhang)

 

Formaler Hintergrund der Aktion war das angebliche verstecken von Lebensmittel für die Partisanen durch Einwohner des Dorfes in der Kirche.

Nach allem was wir wissen, war die Wehrmacht in Dory und am „Unternehmen Herrmann„ nicht direkt beteiligt. Offensichtlich wurde dieses Unternehmen nur von SS-Verbänden und der Dirlewanger Truppe durchgeführt. Da aber die meisten „Unternehmungen„ 1942 und 1943 in Weißrußland mit Beteiligung des Heeres und oder der Polizeiverbänden durchgeführt wurden, ist anzunehmen, dass auch von diesem Unternehmen das Heer wusste. Sicher ist, dass das Heer nach der Aktion informiert wurde. Dieses ist auch in Dokumenten nachzulesen.

 

Tagesmeldung der 1. Kompanie an das Bataillon vom 21.7.43:

(Auszug) „... Aus Sicherheitsgründen wurden Dory, Srednie, Siolo, Dubowce, (...) nach Heranziehen der Arbeitswilligen liquidiert. ...„

(Quelle: Klausch, H.P.: Antifaschisten in SS-Uniform, Bremen 1993, Seite 65)

 

Meldung vom 6.8.43 an den Ältesten des Belorussischen Rates beim Generalkommissar von Belorußland:

(Auszug) „... In der zweiten Hälfte des Monats Juli führten deutsche SS-Einheiten im Kreis Woloshin eine Säuberungsaktion gegen Partisanen durch. Dabei verbrannten sie im Amtsbezirk Perschai die Dörfer Dory, Dubowzy (...) mitsamt den Einwohnern. Die SS-Einheiten führten keinerlei Untersuchungen durch, sondern trieben die Einwohner, hauptsächlich Greise, Frauen und Kinder, in einzelne Häuser zusammen, die in Brand gesteckt wurden. In Dory wurden die Einwohner in die Kirche getrieben und mitsamt der Kirche verbrannt.

(Quelle: Wehrmachtsverbrechen. Dokumente aus russischen Archiven, Köln 1997, Seite128)

 

Bericht des Kreislandwirts von Woloshin über Plünderung und Vernichtung von Dörfern durch die Gruppe Dirlewanger vom 25.7.1943

(Auszug) Am 22. d. M. verständigte mich Sdf. (Sonderführer) Flöther/Pol. Schtz. Rgt. 31.3. Btl. (Polizei Schutzregiment 31.3. Bataillon) aus Pierschaje, daß die Ortschaften der Gemeinde (...) von der Gruppe Dirlewanger besetzt (...) sind. Es wurden nach bisher vorliegenden Berichten 11 Ortschaften entvölkert, niedergebrannt. (...)

(Quelle: Wehrmachtsverbrechen. Dokumente aus russischen Archiven, Köln 1997, Seite 264)

 

Dory war nur ein Dorf und ein Verbrechen von vielen

Insgesamt wurden in Weißrußland 628 Dörfer mit allen Einwohnern und 4.667 mit einem Teil der Einwohner zerstört. Es gab 11 „kleine„ Konzentrationslager, in denen bis zu 35.000 Menschen und 55 „große„ Lager in denen über 35.000 Menschen starben. Das größte Konzentrationslager war Maly Trostenez acht Kilometer östlich von Minsk. Hier starben 206.500 Menschen.

 

Die Legitimationen für die Verbrechen:

Hitlers ostpolitische Ziele in „Mein Kampf„

Im vorletzten Kapitel von „Mein Kampf„ unter dem Titel „Ostorientierung oder Ostpolitik„ zeichnet sich Hitlers Überzeugung von der Notwendigkeit eines Krieges gegen die Sowjetunion deutlich ab. Ziel müsse sein, Lebensraum für das deutsche Volk im Osten zu erobern, um damit die Weltmachtstellung Deutschland zu begründen.

 

Besprechung Hitlers mit der Führungsspitze am 31.7.1940

Aus dem Kriegstagebuch von Generaloberst Halder: (Auszüge) „... Im Zuge dieser Auseinandersetzung muss Rußland erledigt werden. Frühjahr 1941. Je schneller wir Rußland zerschlagen, um so besser. Operation hat nur Sinn, wenn wir Staat in einem Zug schwer zerschlagen. (...)  Ziel: Vernichtung der Lebenskraft Rußlands...„

 

Weisung Nr. 21 Fall Barbarossa vom 18.12.1940

Diese Weisung wurde von Hitler selber unterzeichnet und enthielt den Rahmen für den Angriff auf die Sowjetunion und entwickelte in groben Zügen die Ziele für Heer, Luftwaffe und Marine. Mit dem „Fall Barbarossa„ sollte nun das lange vorher entworfene Ostprogramm realisiert werden.

 

Generalsversammlung beim Führer am 30.3.1941

Am 30.3.41 erläuterte Hitler vor 250 befehlshabenden Offizieren seine machtpolitischen, weltanschaulichen und militärischen Überlegungen. Damit wurde die Wehrmacht von vorn herein über den rein militärischen Auftrag hinaus in das Konzept des rasseideologsichen Vernichtungskrieges eingebunden. Von einem Widerspruch seitens der Generäle ist nichts bekannt.

 

Erlass über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit vom 13.5.1941

Mit diesem Erlass machte Hitler deutlich, dass für ihn völkerrechtliche Normen nicht gelten. Der Erlass bildete die Grundlage für die Unterdrückung der Bevölkerung und führte dazu, dass sie den Truppen rechtlos ausgeliefert war. Jedes geringste als Widerstand interpretierbare Verhalten konnte mit Erschießen geahndet werden. Der Erlass war ein Freibrief für alle Straftaten der Soldaten.

 

Richtlinien für das Verhalten der Truppe in Rußland

Der Bolschewismus ist der Todfeind des nationalsozialistischen deutschen Volkes. Dieser zersetzenden Weltanschauung und ihren Trägern gilt Deutschlands Kampf. Dieser Kampf verlangt rücksichtsloses und energisches Durchgreifen gegen bolschewistische Hetzer, Freischärler, Saboteure, Juden und restlose Beseitigung jedes aktiven oder passiven Widerstandes.

Gegenüber allen Angehörigen der Roten Armee - auch den Gefangenen - ist äußerste  Zurückhaltung und schärfste Achtsamkeit geboten, da mit heimtückischer Kampfesweise zu rechnen ist. Besonders die asiatischen Soldaten der Roten Armee sind undurchsichtig, unberechenbar, hinterhältig und gefühllos. Bei der Gefangennahme von Truppeneinheiten sind die Führer sofort von den Mannschaften abzusondern.

Der deutsche Soldat sieht sich in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

(U..d.S.S.R.) nicht einer einheitlichen Bevölkerung gegenüber. Die U.d.S.S.R. ist ein Staatengebilde, das eine Vielzahl von slawischen, kaukasischen und asiatischen Völkern in sich vereinigt und das zusammengehalten wird durch die Gewalt der bolschewistischen Machthaber. Das Judentum ist in der U.d.S.S.R. stark vertreten.