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Nordhorner Basis 1986

 

Die Grundlage der Arbeit des CVJM Friedensnetz wurde 1986 in der „Nordhorner Basis festgelegt, sie heißt:

 

„Die Leiden der Opfer von Hiroshima und Nagasaki, der seither ungebremste atomare Rüstungswettlauf und unsere Verantwortung für die Schöpfung Gottes rufen zur Umkehr zum Leben.

Wir als CVJM Friedensnetz erklären unsere Bereitschaft, einen bedeutsamen Teil unserer Zeit dafür einzusetzen,

 

•        um unsere Beteiligung am atomaren Abschreckungssystem abzubauen;

 

•        um gemeinsam mit anderen für die Abschaffung und Ächtung der Atomwaffen zu wirken;

 

•        um für Frieden und Gerechtigkeit unter den Menschen zu beten, zu denken und zu arbeiten;

 

•        um mitzuwirken an einem weltweiten Friedensnetz zwischen den örtlichen CVJM und dem

Internationalen Friedensinstitut in Hiroshima.“

 

 

Erste Reise nach der Sowjetunion 10-20.Okt. 1988

 

Vom 10.-20. Oktober 1988 erste Begegnung- und Versöhnungsreise in die Sowjetunion mit 29 TeilnehmerInnen. In den folgenden Text in russischer Sprache vielen Menschen in Minsk, Moskau und Leningrad.

 

„Wir sind eine Reisegruppe aus der BRD und gehören zu einem Jugendverband, dem Christlichen Verein Junger Menschen. Innerhalb dieser Verbandes gibt es einen Zusammenschluß von Menschen, die im Rahmen der Friedensbewegung in der BRD für eine weltweite Ächtung von Atomwaffen arbeiten.

 

Als Mitglieder des CVJM Friedensnetz sind wir in Ihr Land gekommen um mit eigenen Augen zu sehen und mit eigenen Ohren zu hören, welche Verbrechen deutschen Soldaten an sowjetischen Menschen  begangen haben.

 

Wir bekennen uns zu dieser historischen Schuld der Deutschen und bitten um Vergebung.

 

Wir möchten mit unserem Besuch einen Beitrag leisten zur Versöhnung und dauerhaften Frieden mit den Völkern der Sowjetunion.“

 

 

Anzeige am 31.10.1991 in der Zeitung „Frankfurter Rundschau“

 

„An alle Ausländer in Deutschland!

 

Wir sind entsetzt, empört und beschämt über das, was zu Zeit in unserem Land Ihnen gegenüber geschieht.

 

Wir versichern Ihnen, dass Sie uns herzlich willkommen sind.

 

Wir sind Mitglieder und Mitarbeiter im Christlichen Verein Jungen Menschen. Als ökumenischer und internationalen Jugendverband arbeitet der CVJM seit vielen Jahren in engen Partnerschaften weltweit mit Menschen allen Völker und Nationen freundlich zusammen. Ausländerfeindlichkeit und Rassismus schmerzen uns darum besonders.

 

Der CVJM in Deutschland hat sich am 28.10.1990 auf seiner Delegiertenversammlung eindeutig gegen jede Veränderung des Artikel 16 des Grundgesetztes ausgesprochen. In dieser Erklärung heißt es u.a. „Angesicht der jüngeren deutschen Geschichte halten wir den Artikel 16 des Grundgesetzt für besonders wichtige Ausprägung  des obersten Verfassungsgebot, die Menschenwürde zu schützen.“

 

Gastfreundschaft ist für uns ein wichtiger Ausdruck der christlichen Nächstenliebe, sie ist eine Verspflichtung, und wir begreifen sie als Geschenk, denn jeder Gast ist auch immer eine Bereichung für uns selbst.“

 

 

Tafel in der Kirche in Dory 1997

 

1941 hat Deutschland einen grausamen Krieg gegen die damalige Sowjetunion begonnen. Ganze Volksgruppen sollten dabei vernichtet werden. Die Mehrheit der Deutschen hat diesen Krieg damals mitgetragen oder geduldet und dadurch Schuld auf sich geladen.

 

In diesem Krieg wurden in deutschem Namen auch in Dory Verbrechen begangen. Am 23. Juni 1943 wurden hier 257 Menschen bestialisch ermordet. 196 von ihnen wurden in die Kirche getrieben und diese dann angezündet.

 

Als deutsche CVJM- Mitglieder bitten wir für diese Verbrechen um Vergebung.

 

Unsere Mithilfe beim Bau dieser neuen Kirche soll ein Zeichen dafür sein, daß wir uns im Namen Jesu Christi für die Versöhnung zwischen unseren Völkern einsetzen und dafür arbeiten werden, daß sich solche Greuel nicht wiederholen.

 

26. Oktober 1997

 

 

Die Kirche in Dory ein Zeichen der Versöhnung 1997

 

Im Oktober 1995 besuchte erstmals eine Gruppe des CVJM das kleine Dorf Dory in der Region Woloshin, ca. 70 Kilometer nordwestlich von Minsk, der belorussischen Hauptstadt. (Landkarte) Der Besuch galt der Schule und der Überlegung, ob man im nächsten Jahr Kinder aus dieser Schule zu einem Erholungsurlaub nach Deutschland einladen sollte.

 

Im Rahmen einer Dorfbesichtigung wurde der Gruppe auch eine kleine Gedenkstätte, die Grundmauern einer alten Kirche (Fotos Gedenkstätte und Grundmauern)und der angefangene Neubau einer neuen orthodoxen Kirche gezeigt und die dazugehörige unglaubliche Geschichte erzählt.

Die SS-Sondereinheit Dirlewanger hatte am 23. Juli 1943 die Kirche zusammen mit 196 Menschen verbrannt.

Erst am 3. Juni 1995 wurde der Grundstein für eine neue Kirche gelegt, aber schon nach drei Monaten, nach dem die Außenmauern standen, war kein Geld mehr für den Weiterbau vorhanden. (Fotos Außenmauern der neuen Kirche)

 

Spontan beschloß die CVJM Gruppe alles zu tun, damit die Kirche fertiggebaut werden kann. Die neue Kirche von Dory sollte ein deutliches Zeichen der Versöhnung werden. Verbunden mit der Hilfe beim Neubau sollte die Geschichte des Massakers in Dory erforscht und auch so ein Betrag zur Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte beider Völker werden.

 

Im September 1996 und im Mai 1997 fanden zwei Workcamps des CVJM in Dory statt. Dabei wurden – teilweise gemeinsam mit Jugendlichen des CVJM Woloshin – Fundamente aufgefüllt und betoniert, Baumaterial beschafft, Interviews mit Überlebenden geführt und die Kontakte für ein längerfristiges Engagement in Dory – speziell mit der Schule – hergestellt. (Fotos Workcamps)

Die neue Kirche konnte im September 1997 fertiggestellt werden. Die Finanzierung erfolgte durch Spenden aus dem deutschen CVJM und durch Zuschüsse des Diakonischen Werkes. Insgesamt wurden in Deutschland 30.000 DM für den Bau der neuen Kirche gespendet.

 

Am 27. Oktober 1997 wurde die neue orthodoxe Kirche in Dory vom belarussischen Metropoliten Filaret in einem feierlichen, vierstündigen Gottesdienst eingeweiht. Neben dem deutschen Botschafter waren über 50 Freundinnen und Freunde aus dem deutschen CVJM dabei. (Fotos Einweihung)Im Rahmen der Feier wurde vom CVJM auch eine Gedenktafel überreicht, die in der neuen Kirche aufgehängt wurde. (Text Tafel)

 

Heute ist die Kirche in Dory wieder ein Ort der Ruhe, des Gebetes und der Verkündigung des Wortes Gottes.

 

 

Die Ratzeburger Erklärung 1992

 

„Die Atombomben von Hiroshima und Nagasaki, die zahlreichen Atomtests, Störfälle in Atomkraftwerken und der Super-Gau von Tschernobyl haben zu irreparablen Schäden bei Menschen und Natur geführt.

Die Leiden aller Geschöpfe in den verstrahlten Gebieten und unsere Verantwortung als Christinnen und Christen für die Schöpfung erfordern neben der Ächtung von Atomwaffen auch den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie.

Wir halten die weitere Nutzung der Atomkraft angesichts des Risikos dieser Technologie für nicht tragbar. Mit Tschernobyl ist der Super-Gau Wirklichkeit geworden. Damit ist es nicht mehr möglich solche katastrophalen Unfälle als reine Spekulation abzutun. Ein weiterer verheerender Störfall ist nicht nur bei der veralteten östlichen Technik, sondern in jedem Atomkraftwerk möglich.

Wir halten bereits die biologische Wirkung von geringer Strahlung für unabschätzbar.

Zudem ist die Frage der Entsorgung von radioaktivem Material ungelöst. Wir hinterlassen den folgenden Generationen eine strahlende Erblast.

Dies bedeutet eine neue Dimension der Gefährdung von Mensch und Natur.

Doch schon jetzt machen mögliche Alternativen dieses Risiko völlig unnötig. Die effizientere Nutzung von Energie, sowie die verstärkte Förderung von Erforschung und Nutzung regenerativer Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser bieten auch einen Weg aus der Klimakatastrophe.

Kernenergie verhindert den Einstieg in die Energiewende und ist damit keine Lösung, sondern Teil des „Klimaproblems“

Der Ausstieg aus der Kernenergie bedeutet den Ausstieg aus der atomaren Bedrohung und den Einstieg in einen verantwortlichen Umgang mit Energie.

 

Eine eindeutige Trennung zwischen ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie ist nicht möglich. Mit der zivilen Nutzung werden Grundlagen für die Erstellung von atomwaffenfähigem Material geschaffen.

Wir fordern daher: Ächtung von Atomwaffen - Ausstieg aus der Atomenergie“

 

 

Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen dem CVJM Friedensn etz und dem Komitees 2001.

 

Die Grundlagen der Zusammenarbeit sind im Laufe der jahrelangen Beziehung anspruchsvoller geworden.

Im Jahr 2001 wurde, auf dem Hintergrund der zehnjährigen Zusammenarbeit, eine gemeinsame Konferenz in Bremen durchgeführt. Hier wurde über die geleistet gemeinsame Arbeit und die zukünftige Zusammenarbeit nachgedacht. Dabei sind drei Grundbegriffe für eine wünschenswerte partnerschaftliche Zusammenarbeit erarbeitet worden:

 

1. Gegenseitigkeit

Partnerschaft funktioniert nur, wenn beide Partner sie wollen, gleiche Anteile in die Partnerschaft einbringen und bereit sind sich vom Partner ergänzen zu lassen. Das setzt voraus, dass die eigenen Gaben und Stärken ebenso bekannt sind wie die Schwächen, und erfordert die Bereitschaft die Gaben und Stärken des Partners wahrzunehmen, anzuerkennen und als wertvolle Ergänzung aufzufassen

        

2. Verantwortlichkeit

Beide Partner müssen sich verpflichten ihren Beitrag für das Erreichen eines gemeinsamen Zieles zu leisten. Dafür müssen die Gegenseitigen Erwartungen ganz klar sein

 

3. Verfügbarkeit

Die Partner müssen besonders in Krisensituationen für den anderen da sein. Verfügbar sein meint auch, Solidarisch mit dem Partner zu sein, sich auf seine Seite stellen gerade auch dann, wenn er kritisiert oder angegriffen wird.

 

Über diese Grundbegriffe für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit hinaus, sind in Bremen weitere wichtige Aspekte von Partnerschaft diskutiert worden:

Partnerschaft braucht gemeinsame Werte und Überzeugungen.

Partnerschaft braucht regelmäßige Begegnungen.

Partnerschaft braucht gemeinsame Aufgaben und Ziele die verabredet und deren Einhaltung kontrolliert wird.

Partnerschaft lebt von persönlichen Beziehungen, aber sie darf sich nicht nur darauf gründen.

 

 

KAUFVERTRAG FÜR EIN WOHNHAUS 2002

 

Stadt Woloshin Gebiet Minsk. Den neunundzwanzigsten Juni zweitausendzwei.

 

Wir, KORENEWSKAJA WANDA EDUARDOWNA, wohnhaft in der Stadt Woloshin, in der Jubilejnajastrasse, Haus 15, Gebiet Minsk, im folgenden "Verkäufer" genannt, und die Woloshiner Kreisabteilung der gesellschaftlichen Organisation "Christlicher Verein Erwachsener und Jugendlicher" in der Person der Vorsitzenden SCHAKUN WALENTINA WLADIMIROWNA, wohnhaft in der Stadt Woloshin, Tschapajewastrasse, Haus 35, Wohnung 9, Gebiet Minsk, handelnd auf Grund des Protokollauszugs N 3 der Vollversammlung der Woloshiner Kreisabteilung der gesellschaftlichen Organisation "Christlicher Verein Erwachsener und Jugendlichen" von 26. Juni 2002, im folgenden "Käufer" genannt, haben diesen Vertrag wie folgt abgeschlossen:

 

1. Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft das Wohnhaus im Dorf Hontschary Woloshiner Dorfsowjet Kreis Woloshin Gebiet Minsk, bestehend aus: A 1/d- vollständig eingeschossiges mit Steinen verkleidetes Holzhaus, mit einer Gesamtfläche 77.70 Quadratmeter. Einem (A 1/d)- Betonkeller, (1)- einer Ziegelveranda (vorgebauter Flur), (2)- einer offenen Terrasse, (3)- (ein Nebengebäude, bestehend aus einem) Blockbadehaus (Sauna), (4)- einem Blockschuppen (aus Yton), (5)- einem Holzschuppen, laut der Bescheinigung N 1421, ausgestellt von der Woloshiner Filiale des Molodetschener zwischenstädtlichen Bueros der Regiestierung und technischen Immobilieninventur im Gebiet Minsk am 13. Juni 2002, auf dem Grundstück mit der Fläche 0.25 ha, freigestellt für den lebenslänglichen Besitz für den Wohnhausbau- und Bedienung (Pflege und bauliche Maßnahmen zu Erhaltung), laut der Bescheinigung N 24, ausgestellt vom Fach-Ingenieur für Flurbereinigung im Woloshiner Dorfexekutivkomitee Kreis Woloshin Gebiet Minsk am 26. Juni 2002.

2. Das zum Verkauf stehende Wohnhaus gehört dem Verkäufer auf Grund des Schenkungsvertrags, beglaubigt vom staatlichen Notariat im Kreis Woloshin Gebiet Minsk am 13. März 2002 im Register unter N 881, und dem Registrierungsausweis N 144 über die staatliche Registrierung des Rechtes auf Immobilien im staatlichen Einheitsregister der Rechte auf Immobilien und Geschäftabschlüsse vom 13. März 2002 unter N 115001/00943-1001.

3. Der tatsächlicher Preis des durch diesen Vertrag zum Verkauf stehenden Wohnhauses und dem Nebengebäude beträgt 25.782.761 (fünfundzwanzig millionensiebenhundertzweiundachtzigtausendsiebenhunderteinundsechzig) Rubel, laut der Bescheinigung N 92, ausgestellt von der Woloshiner Filiale des Molodetschener zwischenstädtischen Büros der Regiestierung und technischer Immobilieninventur im Gebiet Minsk am 18. März 2002.

4. Das Wohnhaus wird für den Preis von 16.695.810 (sechzehnmillionen sechshundertfünfundneunzigttausendachthundertzehn) Rubel verkauft. Der Käufer überweist das Geld auf das Konto des Verkäufers von dessen Konto bei der Woloshiner Abteilung der AG "Belagroprombank" im Gebiet Minsk innerhalb von zehn Tagen vom Moment der Unterzeichnung des Vertrags.

5. Die Übergabe des Wohnhauses vom Verkäufer und dessen Annahme durch den Käufer wird durch einen Übergabeakt bis zum zehnten Juli zweitausendzwei vorgenommen. Der Inhalt des Artikels 527 des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde den vertragsschließenden Parteien erklärt.

6. Der Verkäufer bestätigt, dass vor der Unterzeichnung dieses Vertrags das zum Verkauf stehende Wohnhaus keinem andere verkauft, geschenkt, als Geschenk versprochen und nicht verpfändet ist, nicht im Rechtsstreit und nicht unter Beschlagnahme (Verbot) steht und frei von Rechten und Ansprüchen seitens einer dritten Person ist.

7. Für die staatliche Registrierung des vorliegenden Vertrags im staatlichen Einheitsregister der Rechte auf Immobilien und Geschäftabschlüsse ist der Kaufer verantwortlich.

8. Die Kosten für die Beglaubigung, das Abfassen und die Herstellung des vorliegenden Vertrages übernimmt der Verkäufer.

9. Der vorliegende Vertrag ist in drei Exemplaren abgefasst, davon wird ein Exemplar im Notariat aufbewahrt, das Zweite wird dem Käufer und das Dritte wird dem Verkäufer ausgehändigt.

 

UNTERSCHRIFTEN:_________________________________.

 

Der vorliegende Vertrag wurde am 29. Juni 2002 von mir, Teljashewitsch M.G., Leiterin des staatlichen Notariats im Kreis Woloshin Gebiet Minsk, beglaubigt.

Der Vertrag  wurde von beiden Seiten in meiner Anwesenheit unterschrieben. Die Persönlichkeit und Geschäftsfähigkeit der vertragsschließenden Parteien wurde festgestellt. Die Rechtsfähigkeit der Woloshiner Kreisabteilung der gesellschaftlichen Organisation "Christlicher Verein Erwachsener und Jugendlichen", und die Vollmacht deren Vertreterin, und auch der gesetzmäßige Besitz des Wohnhauses der Bürgerin KORENEWSKAJA WANDA EDUARDOWNA wurden überprüft.

In Übereinstimmung mit der bestehenden Gesetzgebung der Republik Belarus unterliegt der vorliegende Vertrag der staatlichen Registrierung.

 

                                  Registriert im Register unter N

                                  Die staatliche Verwaltungsgebühr von 40000 Rubel wurde ebenso überwiesen wie die Gebühr für eine Zuschlagsdienstleistung.

 

 

                               Leiterin_________________________

 

 

Alle in Klammern gesetzten Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis des Vertrages, sie sind durch die Übersetzerin eingefügt und nicht Teil des Vertrages.

 

 

Gebrauchte Kleidung

 

Vereinbarung zwischen dem Komitee und dem CVJM-Friedensnetz

 

Die Vertragspartner treffen die folgenden Vereinbarungen:

Der CVJM-Nordbund e.V. liefert durch das CVJM-Friedens- netz in unregelmäßigen Abständen saubere und ungeflickte Kinderkleidung. Die Kleidung wird nach Kleidungstyp sortiert.

Die Preisgestaltung der gelieferten Waren erfolgt durch Vertreter des "Komitees für die Zusammenarbeit mit dem CVJM" und Mitarbeiter des Kaufhauses.

Ein Drittel des Verkaufserlöses verbleibt dem Kaufhaus. Von diesem Drittel werden alle steuerlichen Abgaben und alle anderen Kosten, wie z.B. Lohnkosten, bezahlt.

Zwei Drittel des Verkaufserlöses werden auf das Konto des CVJM Woloshin überwiesen. Das Geld muß durch das Komitee, in Absprache mit einem Vertreter des CVJM-Friedensnetzes, für Kindererholungsmaßnahmen verwendet werden.

Nach jeder Lieferung stellt das Komitee einen Antrag an das Exekutivkomitee des Regionssowjets auf eine Sondergenehmigung zum Verkauf der Waren im Kaufhaus. Das Exekutivkomitee genehmigt dann den jeweiligen Antrag.

Für die Einhaltung der genannten finanziellen Absprachen mit dem Kaufhaus sorgt das Komitee.

 

 

Komitee

für die Zusammenarbeit

mit dem CVJM-Friedensnetz

 

Statut

(Geänderte Fassung vom März 1999)

 

Grundlagen

 

Das CVJM-Friedensnetz ist ein Arbeitszweig des CVJM-Nordbund e.V., dieser ist Mitglied des CVJM-Gesamtverband in Deutschland. Das CVJM-Friedensnetz arbeitet seit 1991 mit unterschiedlichen Personen und Organisationen in der Region Woloshin zusammen. Die Erfahrungen dieser Arbeit haben gezeigt, daß für eine effektive Zusammenarbeit eine Organisation vor Ort als Gegenüber hilfreich ist.

Darum ist das "Komitee für die Zusammenarbeit mit dem CVJM-Friedensnetz" 1993 gegründet worden.

 

Das Komitee ist gemeinnützig und arbeitet unabhängig von staatlichen, kirchlichen und wirtschaftlichen Organisationen. Das Komitee sucht aber die Zusammenarbeit mit allen Organisationen und Institutionen, die die Aufgaben und Ziele des Komitees unterstützen.

 

Die nachfolgenden Vereinbarungen gelten für zwei Jahre. Danach werden sie von allen Beteiligten überprüft und ggf. geändert.

 

 

Aufgaben

 

Die Aufgabe des Komitees ist die Zusammenarbeit mit dem CVJM-Friedensnetz. Das CVJM-Friedensnetz koordiniert  alle Aktivitäten im deutschen CVJM im Bezug auf die Region Woloshin. Das CVJM-Friedensnetz wird repräsentiert durch den zuständigen Referenten und dem Leitungsgremium dem "Arbeitskreis Friedensnetz" (AKF)

 

Die Aufgaben des Komitees umfassen insbesondere die örtliche Planung, Vorbereitung, Durchführung und Verantwortung der folgenden Arbeitsbereiche:

 

Humanitäre Hilfe

Kindererholung

Jugendbegegnung

Aufbau von Projekten

Unterstützung der CVJM-Arbeit in der Region

 

Eine Veränderung oder Erweiterung der Aufgaben ist nur in beiderseitigem Einvernehmen der Vertragspartner möglich.

 

Der Arbeitsbereich "humanitäre Hilfe" umfaßt vor allem die Hilfe im Bereich der Gesundheits- und Lebensmittelversorgung. Die Aufgabe des Komitees ist es, diese Hilfen mit dem CVJM-Friedensnetz zu beraten und zu planen. Bei der Umsetzung der Hilfe ist das Komitee für die notwendige Organisation und Kontrolle vor Ort verantwortlich.

 

Der Arbeitsbereich "Kindererholung" bezieht sich vor allem auf die Erholungsreisen für Kinder aus der Region Woloshin nach Deutschland auf Einladung des CVJM-Friedensnetzes.

Die Aufgabe des Komitees ist es in Zusammenarbeit mit dem CVJM-Friedensnetz die Zusammenstellung der Gruppen zu organisieren und die Betreuer der Gruppen festzulegen. Darüber hinaus ist das Komitee für die Organisation der Reisevorbereitungen und Reiseformalitäten zuständig.

 

Der Arbeitsbereich "Jugendbegegnung" umfaßt vor allem Reisen von Gruppen des CVJM nach Woloshin und Reisen von Gruppen aus Woloshin nach Deutschland auf Einladung des CVJM-Friedensnetzes. Das Komitee organisiert die Unterbringung und das Programm für die Gruppen des CVJM aus Deutschland in der Region Woloshin und die Reiseformalitäten von Gruppen aus Woloshin nach Deutschland.

 

Der Arbeitsbereich "Aufbau von Projekten" umfaßt die Entwicklung von Projekten in der Region Woloshin, an denen beide Seiten beteiligt sind und die humanitäre, soziale und wirtschaftliche Aspekte haben.

Für die finanzielle und organisatorische Abwicklung dieser Projekte benennt das CVJM-Friedensnetz einen Beauftragten aus seinen Reihen.

Die Aufgabe des Komitees ist die Planung, Organisation und Kontrolle vor Ort. Zu diesen Projekten gehören auch Bauprojekte wie z.B. der Bau der Kirche in Dory oder die Renovierung und Sanierung von Schulen.

 

Der Arbeitsbereich "Unterstützung der CVJM-Arbeit in der Region" bezieht sich auf die Schaffung von Rahmenbedingungen für die CVJM-Arbeit in der Region. Der CVJM in Woloshin wurde am 24.10.1995 in der Stadt Woloshin gegründet.

Der CVJM ist eine unabhängige, internationale, christliche und ökumenische Jugendorganisation, die es in über 120 Länder der Erde gibt. Der CVJM ist keine Kirche und keine Sekte.

Die CVJM-Arbeit in der Region Woloshin ist ein Angebot an alle Kinder und Jugendlichen der Region, unabhängig von ihrer Nationalität und Religion.

Der CVJM will Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen Angebote zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung machen und ihnen Raum für die Entdeckung und Entwicklung ihrer Begabungen geben. Im CVJM soll die Übernahme von Verantwortung für sich und die Gemeinschaft erlernt werden. Der CVJM will seine Mitglieder und Besucher mit dem christlichen Glauben bekannt machen.

 

Aufgabe des Komitees ist es dem CVJM zu ermöglichen sein Aktivitäten durchzuführen. Dazu gehören das ein Haus oder Räume für die Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Mitglieder des Komitees

 

Das Komitee besteht aus den folgenden Personen

 

1.       Kulak, Anatolij Nikolajewitsch

         (stellvertretender Kreisdirektor)                        Vorsitzender

 

2.       ..................................................                stellvertretender Vorsitzender

 

3.       ..................................................                ..........................................................

 

Beisitzer

 

4.       ..................................................                ..........................................................

 

5.       ..................................................                ..........................................................

 

6.       ..................................................                ..........................................................

 

7.       ..................................................                ..........................................................

 

8.       ..................................................                ..........................................................

 

9.       ..................................................                ..........................................................

 

10.     ..................................................                ..........................................................

 

11.     .................................................                 ..........................................................

 

Mitglied des Komitees ist auch der Referent des CVJM-Friedensnetzes.

Alle Mitglieder des Komitees arbeiten ehrenamtlich.

Die Entscheidungen sind einvernehmlich herzustellen.

 

Wenn Vertreter des Leitungsgremiums des CVJM-Friedensnetzes oder des Vorstandes des CVJM-Nordbundes in Woloshin sind, findet eine Sitzung des Komitees statt.

 

 

"Komitee für die Zusammenarbeit mit dem CVJM-Friedensnetz" und dem CVJM-Friedensnetz 1997

 

Mit dem heutigen Tag wird die Zusammenarbeit zwischen dem "Komitee für die Zusammenarbeit mit dem CVJM-Friedensnetz" und dem CVJM-Friedensnetz auf der Grundlage dieses Statutes verabredet.

 

Die Mitglieder des Komitees                    Vertreter des CVJM-Friedensnetzes

 

 

1. ............................................................  ..........................................................

 

2. ............................................................. ..........................................................

 

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4. ............................................................. ..........................................................

 

5. ............................................................. ..........................................................

 

6. ............................................................. ..........................................................

 

7. ............................................................  ..........................................................

 

Woloshin, den

 

 

Vereinbarung

 

Zwischen dem

 

CVJM Nordbund e.V., Sinstorfer Kirchweg 18, 21077 Hamburg,

vertreten durch das CVJM-Friedensnetz,

vertreten durch Klaus Kobs, 29197 Bremen, auf dem Grünen 13 A

 

und dem

 

CVJM Woloshin

Vertreten durch Valentina Schakun, Tschapajew-Str. 35/9, 222340 Stadt Woloshin.

 

Es wird vereinbart, dass der CVJM Nordbund, vertreten durch das CVJM Friedensnetz dem CVJM Woloshin den Betrag von 17.000 Euro zuzüglich Zinsen und Gebühren spendet. Dieses Geld ist ausschließlich bestimmt für den Ankauf des Hauses im Dorf

Gomtschary Haus Nr. 5 A

 

Sollte sich der CVJM Woloshin auflösen, fällt der Besitz des Hauses an den Belorussischen YMCA Nationalverband.

 

Diese Vereinbarung wird dem Belorussischen YMCA Nationalverband zur Kenntnis gegeben.

 

Woloshin, Juni 2002.............

 

 

CVJM-Friedensnetz                                         CVJM Woloshin

 

_______________________                             ______________________

Dieter Ebert                                                  Valentina Shakun    

 

 

_______________________                             ______________________

Klaus Kobs                                                    Inga Malashkewitsch

 

 

Zehn wichtige Prinzipien der Arbeit in Woloshin 2001

 

1.Wir sagen deutlich warum wir uns als Christen dort engagieren

2. Unsere Hilfe kann nur eine Hilfe auf Zeit sein. Unser Ziel ist es mitzuhelfen, eine positive Entwicklung einzuleiten und Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst zu helfen.

3. Wir unterstützen nur kleine überschaubare Projekte, die wir auch finanzieren können.

4. Alle Projekte werden in Zusammenarbeit mit Fachleuten auf deutscher und belorussischer Seite bzw. Betroffenen in Woloschin erarbeitet.

5. Bei allen Projekten tragen die Menschen in Woloschin auch einen Teil zur Realisierung bei.

6. Alle Lieferungen fahren wir selbst nach Woloschin und überprüfen beim nächsten Besuch die verabredungsgemäße Verwendung.

7. Wir arbeiten mit Menschen in Woloschin zusammen, die wir gut kennen.

8. Reine Hilfslieferungen, die verschenkt werden, sind nur in akuten Notlagen sinnvoll, sie dürfen nicht zur Regel werden.

9. Unsere Hauptanliegen sind Selbsthilfeprojekte.

10. Wir begeben uns nicht in Abhängigkeit von staatlichen Organisationen.

Vereinbarung Mai 2005

Vertreter der Region Woloshin und das CVJM-Friedensnetz vereinbaren die Gründung eines Komitee für Jugendbegegnung zur Erinnerung, Begegnung und Versöhnung insbesondere zwischen jungen Menschen der Region Woloshin und Deutschlands.

Wachzuhalten ist die Erinnerung an das Unrecht des 2. Weltkrieges, hier besonders an die Zerstörung des Ortes Dory am 13.Mai 1943 durch die SS.

Am 13.Mai 2005, dem 60. Jahrestag dieses Unrechts unterschreiben wir diese Vereinbarung in dem Wunsch, dass durch das Wachhalten der Erinnerung auch bei den kommenden Generationen ähnliches Unrecht vermieden und durch Begegnung Versöhnung stattfinden kann.

Diese Absichtserklärung soll innerhalb eines Jahres, bis 12. Mai 2006 in die Praxis umgesetzt und vertraglich vereinbart werden.

 

Dory, 13.Mai 2005

 

für das CVJM-Friedensnetz: 

Rolf Karkmann

Vorsitzende des CVJM Nordbund

 

Klaus Martin Janßen

Referat für Internationale Arbeit CVJM-Gesamtverband

 

Klaus Kobs

CVJM Friedensnetz

1. Vorsitzenden des Exekutivkommitees des Region

2. Vorsitzende des  Exekutivkommitees des Region